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Reglement 2010

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Beitrag  tuxi Fr 23 Apr 2010, 08:41

Inhalt von Kyosho entnommen

KWC‐Reglement für die Saison 2010
Hier findet Ihr die aktuellen Spielregeln für die laufende Saison!

1. Einleitung
Der KWC wird in Deutschland, Österreich, Dänemark, Niederlande, Tschechien, Polen und Ungarn
unter der Leitung von KYOSHO Deutschland ausgetragen. Im folgendem wird ausführlich über das
Reglement sowie die zugelassenen Tuningteile der einzelnen Klassen informiert. Der KWC wird mit
den Fahrzeugen der PureTen‐Reihe ausgefahren. Gemäß dem Motto: "Der KYOSHO‐WORLD‐CUP ‐
Eine Rennserie für Jedermann", werden die Rennen in 3 Klassen ausgetragen:
GP Start
GP Sport (S‐Class)
GP Race (R‐Class)
Die Qualifikationsläufe werden in den jeweiligen Regionen und Ländern, sowie in überregionalen
KWC‐Masters‐Läufen durchgeführt. Der Qualifikationszeitraum läuft jeweils vom internationalen
Superfinale bis zum Finale im Folgejahr. Voraussetzung um am internationalen KYOSHO Superfinale
teilzunehmen, ist die das Erreichen von 4 Wertungen. KYOSHO Master Läufe gehen doppelt in die
Wertung ein, regionale Läufe zählen einfach.
In allen Klassen gibt es bei den regionalen Qualifikationsläufen für die 3 Erstplatzierten Pokale. Bei
den KWC‐Masters‐Läufen bekommen alle Finalteilnehmer einen Pokal. Zusätzlich werden unter den
Teilnehmern Sachpreise im Wert von 150,00 € verlost. Dabei handelt es sich um Warengutscheine.
Ihr könnt selbst entscheiden, was Ihr dafür haben möchtet. Die Gutscheine müssen direkt bei
KYOSHO Deutschland eingelöst werden.

2. Allgemeine Bestimmungen
2.1
Teilnehmen kann jeder, der im Besitz eines KYOSHO‐RC‐Fahrzeuges ist. Zugelassen sind die
Fahrzeuge der Baureihen PureTen Fazer, V‐One, FW‐05 und FW‐06. Die Fahrzeuge müssen als
Tourenwagen, Rallye‐ oder GT‐Rennsportwagen erkennbar sein. Es können keine Fahrer teilnehmen,
die in den letzten fünf Jahren in einem A‐Finale einer IFMAR WM oder EFRA‐A‐EM gestartet sind. Von
dieser Regelung ausgenommen sind Fahrer der Kategorie R‐Class.
2.2
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil‐ und
privatrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von den von ihnen gefahrenen Fahrzeugen
verursachten Schäden. Der Teilnehmer verzichtet mit der Abgabe der Nennung auf jegliche
Schadensersatzansprüche für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder
Schäden am Automodell. Weiterhin verzichtet er auf jeden Rückgriff gegen die Firma KYOSHODeutschland
GmbH, dessen Mitarbeiter, den Veranstalter, den Ausrichter, dessen Beauftragte und
Helfer, die Teilnehmer und deren Helfer, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
2.3
Als FAR‐Mitglied (Förderkreis Automodell‐Rennsport) hat die Firma KYOSHO Deutschland GmbH alle
autorisierten KYOSHO‐WORLD‐CUP Qualifikationsrennen und die Endläufe für Nicht‐DMC‐Mitglieder
haftpflichtversichert.
2.4
Der Ausrichter ist berechtigt von den Teilnehmern ein Nenngeld zu verlangen. Nenngeld ist Reuegeld
und wird nur bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt. Das Nenngeld beträgt auf regionalen ‐ und
Mastersläufen für Erwachsene maximal 10,00 €, für Jugendliche max. 5,00 €. Bei Doppelstartern
können für jede weitere Klasse 5,00 € verlangt werden. Nachnenngebühren können durch den
Ausrichter festgelegt werden.
2.5
Bei der Abgabe der Nennung sind mindestens zwei zugelassene Frequenzen (Kanäle) anzugeben.
Außerdem ist das 2,4 GHz ISM Band (z.B. DSM) ebenfalls erlaubt.

3. Renndurchführung
3.1
Die Renndurchführung orientiert sich an den Bestimmungen des DMC (Deutscher Minicar Club e.V.).
Zutreffend sind die aktuellen Regelungen der Klasse VG10SCA. Das Reglement kann auch für NichtDMC‐
Mitglieder bei der Geschäftsstelle des Deutschen Minicar Club e.V. kostenfrei angefordert
werden, oder ist auf der Internetseite des DMC http://www.dmc‐online.com ersichtlich.
DMC‐Geschäftsstelle
Distelkoppel 12
22869 Schenefeld
Bitte einen frankierten Rückumschlag A4 beilegen (1,44€).
3.2
Die Streckenführung ist dem Ausrichter freigestellt. Sie sollte jedoch den fahrerischen Ansprüchen
genügen. Die Distanz zwischen Fahrerstand und dem entferntesten Punkt der Strecke darf nicht
mehr als 45 m betragen. Die Fahrbahn sollte mindestens 2,5 m breit sein.
3.3
Es muss eine technische Abnahme zur Kontrolle der Fahrzeuge vorhanden sein. Die durchführende
Person muss mit dem Reglement vertraut sein.

4. Austragungsmodus
4.1
Die verschiedenen Klassen werden in getrennten Rennen ausgefahren und gewertet.
4.2
Für den Rennablauf gilt das Reglement des DMC sowie die Bestimmungen dieses KWC‐ Reglements.
4.3
Die Klassen GP‐Start, GP‐Sport und GP Race werden nach dem DMC Austragungsmodus 1 oder 2
Verbrenner‐Glattbahn gefahren.

5. Regionen
Gruppe Nord
Schleswig‐Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen
Gruppe West
Nordrhein‐Westfalen
Gruppe Ost
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg‐Vorpommern, Sachsen, Sachsen‐Anhalt und Thüringen
Gruppe Süd
Bayern und Baden‐Württemberg
Gruppe Mitte
Saarland, Hessen und Rheinland‐Pfalz
Niederlande
Dänemark
Österreich
Polen
Tschechien
Ungarn

6. Wertungsmodus
6.1
Sollte die Teilnehmerzahl die maximal mögliche Starteranzahl zum internationalen Superfinale
übersteigen, entscheidet die Platzierung des Teilnehmers in der regionalen Rangliste.
Bei der Vergabe der Startplätze für die einzelnen Länder und Regionen obliegt der Aufteilung Kyosho‐
Deutschland. Hierbei finden die Starterzahlen in den regionalen Qualifikationsläufen
Berücksichtigung.
Die Startplätze für das Superfinale in den einzelnen Klassen sind wie folgt aufgeteilt:
GP Start => 40 Starter
GP Sport => 30 Teams
GP Race => 50 Starter
KYOSHO Deutschland behält sich die Möglichkeit vor, die Verteilung der Starter in den einzelnen
Klassen individuell bedarfsgerecht zu gestalten.
6.2
Der Zeitraum für die regionalen Wertungsläufe erstreckt sich von dem letzten internationalen
Superfinale bis 2 Wochen vor dem Endlauf des Folgejahres. Die aktuellen Termine der
Qualifikationsläufe können jederzeit im Internet unter www.kyosho.de abgerufen werden.
6.3
In jedem der 5 festgelegten Regionen (Sportkreise) und in den Ländern, Österreich, Tschechien,
Polen, Ungarn und Niederlande findet je ein KWC‐Masters‐Lauf statt. Die Teilnahme an diesen KWCMasters‐
Läufen wird mit der doppelten Punktzahl in der Rangliste gewertet. Teilnahmeberechtigt an
Masters‐Läufen sind die Teilnehmer aller Regionen. Die erzielten Punkte werden in der Rangliste der
jeweiligen Region gewertet, in der der Teilnehmer geführt wird. Eine Wertung der Läufe und
Ergebnisse pro Fahrer, erfolgt bis zu einer maximalen Anzahl von 6 Läufen. Nimmt ein Fahrer an
mehr als 6 Läufen teil, werden die besten Ergebnisse gewertet.
6.4.
In jedem der festgelegten Regionen (Sportkreise) und Ländern wird eine Fleißigenwertung
durchgeführt.
Auf der Grundlage der Ranglisten in den einzelnen Klassen erfolgt eine Prämierung der drei
punktbesten Fahrer in Form von Sachprämien bzw. Warengutscheinen. Voraussetzung ist die
Teilnahme am intern. Superfinale

7. Allgemeine Bestimmungen für alle Klassen
7.1
Das Fahrzeug muss ein KYOSHO‐Modell der PureTen‐Reihe im Serienzustand sein. Tuningteile sind
nur erlaubt, wenn sie für die jeweilige Klasse in der KYOSHO‐WORLD‐CUP‐Tuningteilliste aufgeführt
sind. Die Tuningteilliste wird ständig aktualisiert und im Internet veröffentlicht. Bei der technischen
Kontrolle der Motoren ist der Veranstalter berechtigt, die Motoren zum Zweck der Überprüfung zu
demontieren.
7.2
Elektronische Steuerhilfen (z.B. Kreisel, elektr. Traktionskontrolle oder trägheitsgesteuerte Systeme)
sind nicht erlaubt.
7.3
Geruchsneutrale Reifenhaft‐ und Reinigungsmittel sind zugelassen, sofern der Ausrichter nicht
anders entscheidet. In diesem Falle hat der Ausrichter die Kontrolle über die Einhaltung des Verbots
vorzunehmen. Es ist bei der Verwendung von Reifenhaft‐ und Reinigungsmitteln darauf zu achten,
dass die behandelten Reifen keine Spuren auf der Strecke hinterlassen.
7.4
In alle Klassen sind neben den Hohlkammerreifen aus dem aktuellen Kyoshosortiment auch die für
den KWC speziell hergestellten MATRIX ‐ Moosgummiräder zugelassen.
7.5
Spritfilter, Kraftstoffschlauch, Kabelbinder, Karosseriesplinte, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben,
Druckanschlussnippel sowie ein Transponderhalter und dessen Befestigung sind freigestellt. Die
Verwendung von Kugellagern ist freigestellt.
7.6
Der Kraftstoff darf max. 16% Nitromethan enthalten. Bei dem internationalen Superfinale wird der
Kraftstoff für die Klasse GP Start und GP Sport zur Verfügung gestellt.
7.7
Startboxen sind in allen Klassen erlaubt.
7.8
In allen Klassen sind ausschließlich Tourenwagenkarosserien aus dem aktuellen Kyosho Sortiment mit
einer maximalen Breite von 205 mm erlaubt. Die Karosserie darf nur wie in der Bauanleitung
beschrieben ausgeschnitten werden.
In der Klasse GP‐Race ist zusätzlich Lolakarosserie ( Best.‐Nummer: KWC‐1000) zugelassen.
Die Ausschnitte für den Zylinderkopf, den Luftfilter, dem Tankdeckel und der Hauptdüsennadel
dürfen umlaufend nicht mehr als 10mm betragen.
Es sind folgende zusätzliche Karosserieausschnitte bei den Tourenwagenkarosserien erlaubt:
• Die vorderen Seitenscheiben dürfen entfernt werden.
• Die Heckscheibe darf entfernt werden
Folgende zusätzliche Löcher dürfen vorgenommen werden:
• Frontscheibe Loch 50mm
• 20mm Loch Glühkerzenstecker
• 30mm Loch Auspuff
• 10mm Loch Antenne
• 7mm Loch für Transponder
• 10mm Loch für Düsennadel
• 30mm für den Tankstutzen
Die angegebenen Maße sind das Maximum, und dürfen in keiner Messrichtung diese überschreiten.
7.9
In allen Klassen beträgt die maximale Breite der Chassis 200mm. Gemessen wird die Breite zwischen
den äußeren Radflanken rechts und links.
7.10
Jegliche Modifikationen an den Motoren in den Kategorien GP Start und GP Sport sind untersagt. Die
verwendeten Vergaser dürfen ebenfalls nicht modifiziert werden. Modifikationen an einzelnen Teilen
sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dies trifft sowohl für Standardteile, als auch für die zugelassenen
Tuningteile zu. Werden technische Manipulationen an diesen Komponenten festgestellt, erfolgt eine
Disqualifikation für die laufende Veranstaltung. Derartige Vorkommnisse sind dem jeweiligen KWCBeiratsmitglied
für die jeweilige Region durch den Veranstalter anzuzeigen. Im Wiederholungsfall
kann eine Startsperre für alle KWC‐Läufe ausgesprochen werden.

8. Spezielle Bestimmungen zu den einzelnen Klassen
8.1 GP Start
8.1.1
Diese Klasse ist als Einsteigerklasse anzusehen. Wer bereits an einem Rennen in der Klasse GP Sport
oder GP Race teilgenommen hat, kann nicht mehr in der GP Start Klasse starten.
8.1.2
Für diese Klasse ist ausschließlich der Pure Ten Fazer im Original‐Baukastenzustand zugelassen. Die
zugelassenen Tuningteile sind auf das Notwendigste beschränkt, um einen kostengünstigen Einstieg
zu ermöglichen. Die zugelassenen Tuningteile sind in der aktuellen Tuningteilliste ersichtlich.
8.1.3
Beim Fazer ist der Einbau des vorderen Differentials (# VZ‐12 in Verbindung mit #BS‐107) gestattet.
Anstelle der serienmäßigen Kugelschrauben können Kugeln (OT‐32) in Verbindung mit Schrauben
verwendet werden.
8.1.4
Bei Verwendung des 2‐Ganggetriebes (FAW‐01) kann die Getriebeabdeckung zum Zweck der
Getriebeeinstellung bearbeitet werden.
8.1.5
Diese Klasse ist in erster Linie den Nachwuchsfahrern vorbehalten. Der Sieger in dieser Klasse beim
dem jeweiligen Jahresfinale muss im Folgejahr in die Klasse GP Sport aufsteigen. Jugendliche die das
16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.
8.2 GP Sport
Diese Klasse wird zum Intern. Superfinale als Teamrennen (zwei Fahrer) ausgetragen. Beide Fahrer
müssen sich in den regionalen Läufen gemäß Pkt.1 qualifizieren.
Die Vorläufe werden ohne Fahrerwechsel ausgetragen. Es gehen jedoch die besten Ergebnisse
beider Fahrer in Wertung . In den Finalläufen ist nach der Hälfte der Finaldauer ein Fahrerwechsel
vorgeschrieben.
8.2.1
Zugelassen ist der V‐ONE S III, V‐ONE SR , FW‐05 sowie der FW‐06.
8.2.2
Als Motor ist ausschließlich der GXR‐15 und der GXR‐15V erlaubt. Beim GXR‐15 kann der
Anreißstarter durch die Starterplatte GXR 15V Best.‐Nr.: 74016‐14 ersetzt werden.
8.2.3
Modifikationen: Als Ausnahmen ist das Kürzen der Stahlstifte der Schwungscheibe erlaubt, um die
Vespelkupplungsbacken ( #39671 u. #39673) verwenden zu können. Ein Erleichtern der
Kupplungsbacken, oder der Schwungscheibe ist nicht gestattet. Änderungen und Modifikationen
jeder Art an dem Originalschalldämpfer sowie an den zugelassenen Tuningkrümmern und
Resonanzrohren sind nicht gestattet , ausgenommen das Befestigen des Krümmers mit M3
Schrauben u. Muttern.
8.3 GP Race
8.3.1
Zugelassen sind die Fahrzeuge V‐One Baureihe sowie die Fahrzeuge der FW‐Baureihe.
8.3.2
Tuningteile anderer Hersteller für die o.g. zugelassenen Fahrzeuge sind erlaubt.
8.3.3
Die Motoren (max. 2,11ccm) müssen dem DMC‐Reglement Klasse VG10SCA entsprechen.
8.3.4
Der Kraftstoff mit maximal 16% Nitromethan ist freigestellt.
8.3.5
In der Klasse GP Race ist die Wahl der Räder freigestellt. Die maximale Reifenbreite beträgt max.
31,00 mm.

9. Besondere Bestimmungen
9.1
Die Firma KYOSHO Deutschland behält sich vor, auch während der laufenden Saison, technische
Änderungen vorzunehmen
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